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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Informieren Sie sich

1. Allgemeines

Das Buchen eines Kurses/Workshops verpflichtet zur Teilnahme und ist verbindlich.

Der Kurs/Workshop kann spätestens 7 Tage vor Beginn kostenfrei storniert werden. Sollte der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt storniert werden oder der/die Teilnehmer*in erscheint nicht zum Kurs/Workshop, muss dieser bezahlt werden.

Eine Gutschrift in Form eines Gutscheins erfolgt nur bei Vorlage eines ärztlichen Arttestes und vorheriger Abmeldung per E-Mail oder Telefon. 

2. Mitgliedschaft

Personen unter 16 Jahren werden nicht als Mitglieder aufgenommen. Verträge über die Mitgliedschaft Minderjähriger schließt Pole Yourself nur mit deren gesetzlichen Vertretern. Die Mitgliedschaft kann nicht übertragen werden.

3. Beiträge & Gebühren

Mitgliedsbeiträge werden für die Nutzungsmöglichkeit des Kursangebots – unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch das Mitglied – erhoben. Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 3. oder 18. Kalendertag des Monats fällig.

Die Preise gelten für die Mindestlaufzeit und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; bei Änderung des Umsatzsteuer-Satzes erfolgt eine entsprechende Preisanpassung. Nach Ende der Mindestlaufzeit gilt eine Preisanpassung an die jeweils geltende Preisliste als vereinbart. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang werden ab der 2. Zahlungserinnerung Mahngebühren in Höhe von 2,50 € pro Mahnstufe fällig.

Die Kurs/Workshop Gebühren sind der jeweiligen Beschreibung zu entnehmen. Sie sind in voller Höhe vor Beginn des Kurses/Workshops zu zahlen.

Bei Anmeldungen innerhalb von 7 Tagen vor Kurs/Workshop Beginn, bitte immer einen Überweisungsbeleg zum Beginn mitbringen und unaufgefordert an der Infotheke vorlegen bzw. einem Trainer vorzeigen.

Die Kurs/Workshop Gebühr wird sofort nach Anmeldung, jedoch mind. 7 Tage vor Kursbeginn, fällig und ist auf das angegebene Konto zu überweisen.

Der Kursplatz ist erst fest gebucht, wenn dieser bezahlt worden ist.

Sollte die Gebühr nicht innerhalb der Frist bezahlt werden, besteht kein Anspruch auf einen Platz.

Die Trainer sind gehalten, Teilnehmer ohne bezahlten Kursplatz von dem Kurs auszuschließen.

4. Leistungen

Die genannten Mitgliedsbeiträge beinhalten, soweit nicht anders vereinbart, die Bereitstellung der für die Veranstaltungen erforderlichen Räumlichkeiten, Lehrinhalte und die Trainingsleistung.

Kurssprache ist soweit nicht anders ausgeschrieben deutsch.

Die Veranstaltungen werden durch Pole Yourself durchgeführt.

Pole Yourself ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

5. Kündigung durch Pole Yourself

a) Pole Yourself kann den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.

b) Pole Yourself kann den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich, fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn

- Das Mitglied trotz Mahnung mit zwei Monatsbeiträgen oder einem Betrag, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug gerät.

- Das Mitglied ungeachtet einer Abmahnung wiederholt schwerwiegend gegen die Regeln verstößt.

Hat das Mitglied die außerordentliche Kündigung zu vertreten, ist Pole Yourself berechtigt, gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

6. Kündigung durch das Mitglied

a) Der Mitgliedsvertrag ist für das Mitglied frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 oder 6 Monaten ab Beginn der Mitgliedschaft unter der Beachtung der Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Laufzeit kündbar. Wird die Mitgliedschaft nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sie sich automatisch jeweils um 12 oder 6 Monate.

b) Kündigungen bedürfen der Schriftform; sie sind an Pole Yourself zu richten.

7. JGA & Party´s

Die Buchung eines JGA´s oder Party ist verbindlich.

7.1 Zahlungsbedingungen JGA & Party´s

Die Kursgebühr wird spätestens 2 Wochen nach fester Buchung und Erhalt der Rechnung fällig. Ausgenommen sind Buchungen, die innerhalb der nächsten 4 Wochen stattfinden. Hier besteht eine Zahlungsfrist von 7 Tagen.

JGA und Party´s sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zur Erbringung einer Dienstleistung zu einem spezifischen Termin.

7.2 Rücktritt JGA & Party´s

Es besteht ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der von uns erstellten Rechnung zum gebuchten Termin.

Danach gilt laut §312g Absatz 2 BGB:

Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: Vorbehaltlich des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen (...) sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

8. Vorübergehende Sperrung

Gerät das Mitglied mit einem Mitgliedsbeitrag in Verzug, ist Pole Yourself berechtigt, die Nutzung des Kursangebotes zu verweigern, bis die rückständigen Beiträge beglichen sind.

9. Teilnahme

Am Training können nur gesunde Personen teilnehmen.

Durch die Anmeldung/Buchung versichert der/die Teilnehmer*in, gesundheitlich in der Lage zur Teilnahme an dem gebuchten Kurs/Workshop zu sein.

Handicaps sind dem/der Trainer*in vor dem Kurs/ Workshop mitzuteilen. Der/Die Trainer*in behält sich das Recht vor, den Teilnehmenden vom Kurs/Workshop auszuschließen. Bei Verspätung zum Kurs/Workshop, geht dies zur Lasten der verspäteten Person. Anweisungen des Trainers müssen befolgt werden. Bei Überbuchung behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Anmeldung zurückzuziehen. Bei Teilnahme von Minderjährigen (unter 18 Jahre) ist die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten mitzubringen.


10. Copyright & Urheberschutz

Alle im Pole Yourself gelernten Trainingsinhalte (Choreographien, Poletricks, deren Namen, Bezeichnungen, sämtliche Inhalte) sowie zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien (Bilder, Videos, etc.) sind ausschließlich der persönlichen Nutzung der Teilnehmer*innen gestattet.

Alle Rechte an Namen, Bezeichnungen, Trainingsinhalten, Figuren und Trainingskonzept sind Eigentum der Pole Yourself GbR. Ohne Rücksprache und schriftliche Genehmigung darf keines der Rechte an den Inhalten vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt insbesondere auch für die Zeit nach der besuchten Veranstaltung und für gewerbliche Zwecke z.B. in Form eines Trainers in einer anderen Trainingsschule (z.B. Pole Schule, Fitnessstudio etc.).

11. Haftung

Der Veranstalter Haftet nicht für verursachte Schäden am Teilnehmer jeglicher Art (Sach-, Vermögens-, und gesundheitlichen Schäden), die durch die Teilnahme an einem Kurs/Workshop entsteht.

Der Veranstalter schließt eine Haftung grundsätzlich aus.

Der/Die Teilnehmer*in nimmt auf eigene Gefahr an Kurse/Workshops (inkl. Benutzung des Unterrichtsraumes) teil. Der/Die Teilnehmer*in ist für Schäden, die im Unterrichtsraum, Umkleide oder im Studio, während des

Aufenthaltes verursacht werden verantwortlich.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

13. Datenschutz

Die für den Ablauf der Veranstaltungen notwendigen persönlichen Daten des Teilnehmers werden auf Datenträgern gespeichert. Der/Die Teilnehmer*in stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten zur Geschäftsabwicklung zu. Der/Die Teilnehmer*in kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, in diesem Falle werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Geschäftsvorganges gelöscht.

14. Gerichtsstand

Es gilt das deutsche Recht. Der Gerichtsstand ist Steinfurt.

15. Coronaschutzverordnung

Im Falle einer behördlichen Schließung wird der Monatsbeitrag NICHT eingezogen. Die Vertragslaufzeit wird um die Dauer des

Lockdowns verlängert.

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